GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese
Die GOÄ-Ziffer 3853 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst den Nachweis von Antikörpern gegen zytoplasmatische Antigene neutrophiler Granulozyten, unterschieden nach perinukleärem (P-ANCA) und zytoplasmatischem (C-ANCA) Fluoreszenzmuster, in der Regel mittels indirekter Immunfluoreszenz. Angewendet wird sie bei Verdacht auf eine ANCA-assoziierte Vaskulitis, etwa bei unklarer Nieren-, Lungen- oder Multisystembeteiligung, sowie ergänzend bei der Abklärung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen, bei denen ein P-ANCA-Muster gehäuft auftritt. Die Fluoreszenzmusterbestimmung dient als Screening, dem bei positivem Befund die antigenspezifische Bestätigung folgt (vgl. Nummern 3873 und 3874). Abrechnungstechnisch ist die Leistung nicht eigenständig vergütbar: Sie ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 38,64 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3853 steht für „zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3853 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 3853 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.