GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3857: dDNS

dDNS

Die GOÄ-Ziffer 3857 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „dDNS“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Nummer steht für den Nachweis von Antikörpern gegen doppelsträngige DNA (dDNS), meist mittels ELISA- oder RIA-gestütztem, quantitativem Verfahren, ergänzend zum immunfluoreszenzbasierten Nachweis unter Nummer 3846. Angewendet wird sie im Rahmen der Diagnostik und insbesondere der Verlaufskontrolle eines systemischen Lupus erythematodes, da die Höhe des dDNS-Antikörpertiters häufig mit der Krankheitsaktivität, insbesondere einer Lupusnephritis, korreliert. Sie wird typischerweise als Teil einer erweiterten ENA- und Kollagenose-Antikörperdiagnostik neben weiteren spezifischen Antigenen desselben Untersuchungsansatzes bestimmt. Eine eigenständige Gebühr fällt nicht an: Die Ziffer ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3853.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach22,73 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3853).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3857

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3857?

Die GOÄ-Ziffer 3857 steht für „dDNS“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3857?

Die GOÄ-Ziffer 3857 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3857 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3857?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3857 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.