GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Granulozyten-Elastase, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 3791 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Granulozyten-Elastase, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Position erfasst die Bestimmung von Granulozyten-Elastase mittels Ligandenassay. Die Legende stellt klar, dass eine gegebenenfalls durchgefuehrte Doppelbestimmung sowie eine aktuelle Bezugskurve Bestandteil der Leistung sind und nicht zusaetzlich abgerechnet werden. Angewendet wird die Ziffer, wenn die Aktivierung neutrophiler Granulozyten als Entzuendungsparameter quantitativ erfasst werden soll, etwa im Rahmen der Diagnostik entzuendlicher oder septischer Krankheitsbilder. Voraussetzung fuer den Ansatz ist die tatsaechliche Durchfuehrung als Ligandenassay mit Kalibration. Von der Bestimmung derselben Groesse mittels Immundiffusion oder aehnlicher Methoden, die ueber eine eigene, inhaltlich benachbarte Position abgebildet wird, ist diese Ziffer allein durch das angewandte Ligandenassay-Verfahren abzugrenzen. Die Leistung wird je Bestimmung einmal angesetzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,90 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 19,44 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 21,97 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3791 steht für „Granulozyten-Elastase, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3791 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3791 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.