GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4268: Mycoplasma pneumoniae

Mycoplasma pneumoniae

Die GOÄ-Ziffer 4268 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mycoplasma pneumoniae“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4268 erfasst, wie bereits Nummer 4257, den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Mycoplasma pneumoniae und wird bei Verdacht auf eine durch diesen Erreger bedingte atypische Pneumonie angewendet, insbesondere bei anhaltendem Reizhusten ohne eindeutigen Auskultationsbefund. Die Ziffer gehört zu einer eigenen Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4260 bewertet, da der methodische Aufwand dieser Gruppe zugeordnet ist. Angewendet wird sie, wenn die serologische Abklärung im Rahmen der zugehörigen Untersuchungsreihe erfolgt. Die Abgrenzung zu den übrigen in dieser Zeile gelisteten Positionen ergibt sich ausschließlich aus dem untersuchten Erreger, während Testprinzip und Vergütung innerhalb der Gruppe gleich bleiben.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4260).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4268

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4268?

Die GOÄ-Ziffer 4268 steht für „Mycoplasma pneumoniae“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4268?

Die GOÄ-Ziffer 4268 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4268 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4268?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4268 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.