GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4058: Reninkonzentration

Reninkonzentration

Die GOÄ-Ziffer 4058 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Reninkonzentration“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen und 32,17 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4058 vergütet die Bestimmung der Reninkonzentration, im Unterschied zur kinetischen Aktivitätsmessung nach Nummer 4057 ein direktes, immunologisches Messverfahren zur Quantifizierung des Renins im Plasma. In der Praxis wird dieser Parameter bei denselben klinischen Fragestellungen wie die Reninaktivität eingesetzt, etwa zur Abklärung sekundärer Hypertonieformen oder eines Verdachts auf primären Hyperaldosteronismus, häufig im Verhältnis zum Aldosteronwert beurteilt. Die Wahl zwischen Aktivitäts- und Konzentrationsbestimmung richtet sich nach dem verfügbaren methodischen Verfahren im jeweiligen Labor. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4014 bewertet, das heißt, sie wird nicht zusätzlich gesondert neben anderen Positionen dieser Gruppe vergütet.

Gebühren und Steigerungssatz

480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,98 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach32,17 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach36,37 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4014).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4058

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4058?

Die GOÄ-Ziffer 4058 steht für „Reninkonzentration“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4058?

Die GOÄ-Ziffer 4058 ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4058 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 32,17 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4058?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4058 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.