GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3664: Spermienagglutination, mikroskopisch

Spermienagglutination, mikroskopisch

Die GOÄ-Ziffer 3664 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spermienagglutination, mikroskopisch“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3664 vergütet die mikroskopische Beurteilung der Spermienagglutination, also der Verklumpung beweglicher Samenzellen untereinander. Sie wird im Rahmen der andrologischen Fertilitätsdiagnostik angewendet, wenn geklärt werden soll, ob eine immunologisch bedingte Agglutination vorliegt, die als Hinweis auf Anti-Spermien-Antikörper gewertet werden kann und die Beweglichkeit sowie Befruchtungsfähigkeit der Spermien beeinträchtigt. Die mikroskopische Untersuchung erfasst Art, Ausmaß und Muster der Verklumpung. Sie ist als eigenständiger Teilaspekt der Ejakulatanalyse von der reinen Zahl- und Motilitätsbestimmung nach Ziffer 3667 sowie der morphologischen Differenzierung nach Ziffer 3663 abzugrenzen; alle drei Teilleistungen können im Rahmen derselben Spermauntersuchung nebeneinander erbracht und, sofern jeweils tatsächlich durchgeführt, gesondert abgerechnet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 3664 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3664

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3664?

Die GOÄ-Ziffer 3664 steht für „Spermienagglutination, mikroskopisch“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3664?

Die GOÄ-Ziffer 3664 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3664 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3664?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3664 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.