GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Differenzierung der Leukozyten, elektronisch-zytometrisch, zytochemischzytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer
Die GOÄ-Ziffer 3551 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Differenzierung der Leukozyten, elektronisch-zytometrisch, zytochemischzytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt II. Basislabor). Sie ist mit 3451 Punkten bewertet; das entspricht 201,15 € beim einfachen und 231,32 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 3551 bezeichnet die Differenzierung der Leukozyten mittels elektronisch-zytometrischer, zytochemisch-zytometrischer Verfahren oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), also ein maschinell gestütztes Differentialblutbild, bei dem die verschiedenen Untergruppen der weißen Blutkörperchen automatisiert erfasst und ausgezählt werden. Diese Leistung wird typischerweise im Rahmen der Abklärung von Infektionen, Entzündungsreaktionen oder hämatologischen Erkrankungen eingesetzt, wenn Anzahl und Verteilung der Leukozyten-Subpopulationen (etwa neutrophile, eosinophile, basophile Granulozyten, Lymphozyten und Monozyten) für die Diagnosestellung oder Verlaufsbeurteilung relevant sind. Die automatisierte, gerätegestützte Methodik grenzt die Leistung von einer rein manuellen mikroskopischen Differenzierung ab und ermöglicht eine standardisierte, reproduzierbare Auswertung größerer Probenzahlen in der Routinediagnostik.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 201,15 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 231,32 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 261,49 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3551 steht für „Differenzierung der Leukozyten, elektronisch-zytometrisch, zytochemischzytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3551 ist mit 3451 Punkten bewertet; das entspricht 201,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 231,32 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3551 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.