GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test) 4261 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4260 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test) 4261 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4260 erfasst den isolierten Nachweis von IgM-Antikörpern gegen Treponema pallidum mittels IgM-FTA-ABS-Test. Sie wird angewendet, wenn gezielt geklärt werden soll, ob eine floride beziehungsweise noch aktive Syphilis-Infektion vorliegt, da IgM-Antikörper im Unterschied zu IgG eher für eine frische oder derzeit aktive Treponemeninfektion sprechen; ergänzend spielt der isolierte IgM-Nachweis auch bei der Abklärung einer möglichen connatalen Infektion eine Rolle. Im Unterschied zu Nummer 4259, die IgG und IgM gemeinsam erfasst, beschränkt sich 4260 ausschließlich auf die IgM-Fraktion. Abrechnungstechnisch gehört die Ziffer zu einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4249 bewertet; methodisch vergleichbare Untersuchungen werden gesondert unter einer eigenen Nummer für ähnlichen Aufwand erfasst.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,90 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 19,44 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 21,97 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4260 steht für „Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test) 4261 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4260 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4260 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.