GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3730: Lipoprotein (a) (Lp(a)), Ligandenassay – gegebenenfalls…

Lipoprotein (a) (Lp(a)), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Elektroimmundiffusion 6. Proteine, Aminosäuren,Elektrophoreseverfahren

Die GOÄ-Ziffer 3730 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lipoprotein (a) (Lp(a)), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Elektroimmundiffusion 6. Proteine, Aminosäuren,Elektrophoreseverfahren“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Bestimmung von Lipoprotein (a), kurz Lp(a), erfolgt mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve, oder mittels Elektroimmundiffusion. Lp(a) gilt als eigenständiger, genetisch bestimmter Risikofaktor für Gefäßerkrankungen und wird in der Praxis vor allem zur erweiterten kardiovaskulären Risikoabschätzung bestimmt, insbesondere wenn eine familiäre Belastung mit frühzeitigen Gefäßerkrankungen vorliegt oder die klassischen Lipidwerte das individuelle Risiko nicht ausreichend erklären. Die Ziffer steht am Ende des Abschnitts zum Kohlenhydrat- und Lipidstoffwechsel und ergänzt die vorangehenden Positionen zu Apolipoproteinen, Fettsäuren und Lipoproteinfraktionierung um diesen spezifischen, von den übrigen Lipidparametern unabhängigen Risikomarker.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach22,73 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3730

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3730?

Die GOÄ-Ziffer 3730 steht für „Lipoprotein (a) (Lp(a)), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Elektroimmundiffusion 6. Proteine, Aminosäuren,Elektrophoreseverfahren“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3730?

Die GOÄ-Ziffer 3730 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3730 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3730?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3730 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.