GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3874: Proteinase 3 (C-ANCA)

Proteinase 3 (C-ANCA)

Die GOÄ-Ziffer 3874 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Proteinase 3 (C-ANCA)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst den antigenspezifischen Nachweis von Antikörpern gegen Proteinase 3, dem Zielantigen des zytoplasmatischen ANCA-Musters (C-ANCA), meist mittels ELISA, ergänzend zum Fluoreszenzmuster-Screening unter Nummer 3853. Angewendet wird sie bei positivem C-ANCA-Fluoreszenzbefund zur antigenspezifischen Bestätigung, insbesondere bei Verdacht auf eine Granulomatose mit Polyangiitis, bei der PR3-Antikörper als charakteristischer und meist mit der Krankheitsaktivität korrelierender Marker gelten. Die Bestimmung dient sowohl der diagnostischen Sicherung als auch der Verlaufsbeurteilung unter Therapie. Eine eigenständige Gebühr fällt nicht an: Die Ziffer ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3863.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach30,16 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach34,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3863).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3874

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3874?

Die GOÄ-Ziffer 3874 steht für „Proteinase 3 (C-ANCA)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3874?

Die GOÄ-Ziffer 3874 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3874 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3874?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3874 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.