GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3691: Hämoglobinelektrophorese

Hämoglobinelektrophorese

Die GOÄ-Ziffer 3691 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hämoglobinelektrophorese“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,21 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3691 vergütet die Hämoglobinelektrophorese, ein Verfahren zur Auftrennung und quantitativen beziehungsweise qualitativen Differenzierung der verschiedenen Hämoglobinfraktionen. Sie wird angewendet, wenn der Verdacht auf eine Hämoglobinopathie besteht, etwa bei Thalassämien, Sichelzellkrankheit oder anderen strukturellen Hämoglobinvarianten, oder wenn im Rahmen einer Anämieabklärung die Zusammensetzung der Hämoglobinfraktionen, zum Beispiel HbA, HbA2, HbF sowie pathologische Varianten, bestimmt werden soll. Das elektrophoretische Verfahren trennt die Hämoglobinarten anhand ihrer unterschiedlichen elektrophoretischen Wanderungsgeschwindigkeit auf und ermöglicht so eine differenzierte Aussage über deren relative Anteile. Die Untersuchung liefert damit eine über die reine HbF-Bestimmung nach Ziffer 3689 hinausgehende, umfassendere Aussage zum gesamten Hämoglobinmuster einer Blutprobe.

Gebühren und Steigerungssatz

570 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach33,22 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach38,21 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach43,19 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3691

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3691?

Die GOÄ-Ziffer 3691 steht für „Hämoglobinelektrophorese“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3691?

Die GOÄ-Ziffer 3691 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3691 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,21 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3691?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3691 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.