GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3935: Fibrinogenspaltprodukte, qualitativ

Fibrinogenspaltprodukte, qualitativ

Die GOÄ-Ziffer 3935 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fibrinogenspaltprodukte, qualitativ“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschreibt den qualitativen Nachweis von Fibrinogenspaltprodukten, die beim proteolytischen Abbau von Fibrinogen durch Plasmin entstehen. Angewendet wird die Untersuchung als orientierender Suchtest bei Verdacht auf eine gesteigerte Fibrinolyse oder eine Verbrauchskoagulopathie, etwa im Rahmen einer Sepsis, eines Traumas oder geburtshilflicher Komplikationen. Das Ergebnis liefert lediglich eine Ja/Nein-Aussage zum Vorhandensein der Spaltprodukte, ohne deren Menge zu beziffern. Von der quantitativen Bestimmung unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass kein Zahlenwert, sondern nur der positive oder negative Nachweis dokumentiert wird; sie eignet sich daher vor allem als rascher Screeningtest, während für die Verlaufsbeurteilung und Therapiesteuerung die quantitative Untersuchung herangezogen wird.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3935

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3935?

Die GOÄ-Ziffer 3935 steht für „Fibrinogenspaltprodukte, qualitativ“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3935?

Die GOÄ-Ziffer 3935 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3935 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3935?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3935 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.