GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4563: Legionellen

Legionellen

Die GOÄ-Ziffer 4563 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Legionellen“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4563 vergütet die lichtmikroskopische, immunologische Identifizierung von Legionellen aus angezüchtetem Material, etwa mittels direkter Immunfluoreszenz. Sie wird eingesetzt, wenn nach kultureller Anzüchtung eines Legionellen-Verdachtsisolats eine immunologische Bestätigung der Spezies erforderlich ist, was insbesondere bei der Abklärung nosokomialer oder schwerer ambulant erworbener Pneumonien relevant ist. Der methodische Aufwand entspricht der Grundleistung nach Nummer 4560, sodass die amtliche Bestimmung Ziffer 4563 als Teil der Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr zu jener Nummer führt. In der Praxis wird sie angesetzt, sobald das kulturell gewachsene Isolat mittels immunologischer Markierung bestätigt wird, und ist von der reinen kulturellen Anzüchtung sowie von biochemischen Identifizierungsverfahren klar zu unterscheiden.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4560).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4563

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4563?

Die GOÄ-Ziffer 4563 steht für „Legionellen“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4563?

Die GOÄ-Ziffer 4563 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4563 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4563?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4563 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.