GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3524: C-reaktives Protein (CRP)

C-reaktives Protein (CRP)

Die GOÄ-Ziffer 3524 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „C-reaktives Protein (CRP)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 6,70 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3524 erfasst die Bestimmung des C-reaktiven Proteins (CRP) im Serum oder Plasma, eines der am häufigsten genutzten Entzündungsparameter zur Abklärung akuter Infektionen, entzündlicher Prozesse oder zur Verlaufskontrolle unter Therapie. Nach der Legende ist die Leistung Teil einer Sammelposition, die Punktzahl und Gebühr gemeinsam mit Nummer 3521 trägt. Werden im Rahmen derselben Untersuchung weitere Parameter dieser Gruppe bestimmt, etwa Antistreptolysin (3523), Mononukleosetest (3525) oder Rheumafaktor (3526), wird nur die gemeinsame Bewertung der Nummer 3521 angesetzt. In der Praxis dient das CRP häufig der raschen Unterscheidung zwischen bakteriellen und viralen Infekten sowie der Verlaufsbeurteilung entzündlicher Erkrankungen und wird dabei oft zusammen mit anderen Werten dieser Sammelposition bestimmt.

Gebühren und Steigerungssatz

100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach6,70 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach7,58 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3521).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3524

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3524?

Die GOÄ-Ziffer 3524 steht für „C-reaktives Protein (CRP)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3524?

Die GOÄ-Ziffer 3524 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3524 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,70 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3524?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3524 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.