GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3989: Antikörperdifferenzierung (Antikörper gegen…

Antikörperdifferenzierung (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch nicht mehr als zwölf verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3987 oder 3988, je Test-Erythrozyten-Präparation

Die GOÄ-Ziffer 3989 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Antikörperdifferenzierung (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch nicht mehr als zwölf verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3987 oder 3988, je Test-Erythrozyten-Präparation“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3989 erfasst die Antikoerperdifferenzierung gegen Erythrozytenantigene mit mindestens acht, jedoch nicht mehr als zwoelf verschiedenen Testpraeparationen. Sie wird angewendet, wenn ein vorausgegangener Antikoerpersuchtest positiv ausgefallen ist und die genaue Spezifitaet des nachgewiesenen Antikoerpers geklaert werden muss, um beispielsweise vertraegliches Blut fuer eine Transfusion auswaehlen zu koennen. Durch den Einsatz einer groesseren Anzahl unterschiedlicher Testpraeparationen mit bekanntem Antigenmuster laesst sich das verantwortliche Antigen eingrenzen. Die Ziffer stellt eine mittlere Untersuchungsstufe zwischen dem einfachen Suchtest nach den Nummern 3987, 3988, 3990 und 3991 und der noch aufwendigeren Differenzierung mit mehr als zwoelf Praeparationen nach Nummer 3992 dar und kommt zur Anwendung, wenn die Anzahl der eingesetzten Testzellen im angegebenen Rahmen liegt.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach4,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach4,55 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3989

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3989?

Die GOÄ-Ziffer 3989 steht für „Antikörperdifferenzierung (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch nicht mehr als zwölf verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3987 oder 3988, je Test-Erythrozyten-Präparation“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3989?

Die GOÄ-Ziffer 3989 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3989 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3989?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3989 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.