GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4168: Methadon

Methadon

Die GOÄ-Ziffer 4168 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Methadon“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4168 steht fuer die Bestimmung von Methadon mittels Ligandenassay und wird vor allem im Rahmen der Substitutionsbehandlung Opioidabhaengiger eingesetzt, etwa zur Kontrolle der regelmaessigen Einnahme des verordneten Substitutionsmittels und zur Abgrenzung von zusaetzlichem, nicht verordnetem Konsum anderer Substanzen. Daneben kann die Bestimmung toxikologisch relevant sein, wenn eine Ueberdosierung oder eine Wechselwirkung mit anderen atemdepressiv wirkenden Substanzen vermutet wird. Wie die uebrigen in dieser Gruppe aufgefuehrten Substanzen wird Methadon methodisch vergleichbar zu den anderen Ligandenassay-Bestimmungen erfasst und daher nicht eigenstaendig bewertet: Punktzahl und Gebuehr entsprechen der Sammelposition Nummer 4147, sodass die Ziffer lediglich die konkret gemessene Substanz benennt, ohne einen eigenen Gebuehrensatz zu begruenden.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4168

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4168?

Die GOÄ-Ziffer 4168 steht für „Methadon“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4168?

Die GOÄ-Ziffer 4168 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4168 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4168?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4168 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.