GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4055: Oxytocin

Oxytocin

Die GOÄ-Ziffer 4055 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Oxytocin“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen und 32,17 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4055 erfasst die Bestimmung des Hormons Oxytocin. In der Praxis wird dieser Parameter im Rahmen endokrinologischer Fragestellungen bestimmt, die den Regelkreis von Hypothalamus und Hypophyse betreffen, etwa im Zusammenhang mit Störungen der Wehentätigkeit, der Laktation oder anderer reproduktionsmedizinischer Vorgänge, bei denen die Ausschüttung von Oxytocin eine Rolle spielt. Als Einzelparameter innerhalb der größeren Gruppe der Hormone und ihrer Metabolite grenzt sich die Bestimmung von Oxytocin von den übrigen in derselben Untersuchungsreihe aufgeführten Parametern wie Parathormon oder Vasopressin durch ihre spezifische physiologische Zielrichtung ab. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4014 bewertet, das heißt, sie wird nicht gesondert zusätzlich vergütet.

Gebühren und Steigerungssatz

480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,98 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach32,17 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach36,37 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4014).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4055

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4055?

Die GOÄ-Ziffer 4055 steht für „Oxytocin“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4055?

Die GOÄ-Ziffer 4055 ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4055 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 32,17 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4055?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4055 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.