GOÄ-Lexikon › Kapitel E

GOÄ-Kapitel E: Physikalisch-medizinische Leistungen

Aus diesem Kapitel der Gebührenordnung für Ärzte sind 43 Gebührenziffern im Lexikon (Nr. 500569). Wählen Sie eine Ziffer, um Leistungslegende, Punktzahl, Gebührentabelle und Abrechnungsbestimmungen zu sehen.

I. Inhalationen

II. Krankengymnastik und Übungsbehandlungen

III. Massagen

IV. Hydrotherapie und Packungen

V. Wärmebehandlung

VI. Elektrotherapie

VII. Lichttherapie

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert, ohne Gewähr. Kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung.