GOÄ-LexikonKapitel E: Physikalisch-medizinische Leistungen

GOÄ-Ziffer 554: Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)

Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)

Die GOÄ-Ziffer 554 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)“ (Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen, Abschnitt VI. Elektrotherapie). Sie ist mit 91 Punkten bewertet; das entspricht 5,30 € beim einfachen und 9,55 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 554 beschreibt das hydroelektrische Vollbad, auch als kataphoretisches Bad oder Stanger-Bad bezeichnet, bei dem sich der Patient vollständig in einer Wanne befindet, während über Elektroden ein galvanischer beziehungsweise niederfrequenter Strom durch den gesamten Körper geleitet wird. Die Anwendung erfolgt bei generalisierten Schmerzzuständen, Polyneuropathien, rheumatischen Erkrankungen sowie zur allgemeinen Durchblutungsförderung, wenn eine Behandlung des ganzen Körpers statt nur einzelner Extremitäten indiziert ist. Im Unterschied zum Vierzellenbad (Nummer 553), bei dem Arme und Beine getrennt in vier Zellen behandelt werden, erfasst das Vollbad den kompletten Körper in einem einzigen Wasserbecken. Die Legende nennt keine weiteren einschränkenden Bestimmungen, sodass die Leistung je Sitzung berechnet werden kann.

Gebühren und Steigerungssatz

91 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,30 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach9,55 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach13,26 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 554

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 554?

Die GOÄ-Ziffer 554 steht für „Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)“ und gehört zu Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 554?

Die GOÄ-Ziffer 554 ist mit 91 Punkten bewertet; das entspricht 5,30 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 554 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 9,55 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 554?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 554 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.