GOÄ-LexikonKapitel E: Physikalisch-medizinische Leistungen

GOÄ-Ziffer 539: Ultraschallbehandlung

Ultraschallbehandlung

Die GOÄ-Ziffer 539 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ultraschallbehandlung“ (Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen, Abschnitt V. Wärmebehandlung). Sie ist mit 44 Punkten bewertet; das entspricht 2,56 € beim einfachen und 4,62 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 539 umfasst die Ultraschallbehandlung, bei der mechanische Schallwellen im Ultraschallbereich mittels eines Schallkopfs in das Gewebe eingebracht werden. Diese Anwendung wird genutzt, um durch die entstehende Mikromassage und Tiefenwaerme Verklebungen im Gewebe zu loesen, Entzuendungsprozesse zu beeinflussen und Schmerzen zu lindern, etwa bei Sehnenansatzreizungen, Muskel- und Gelenkbeschwerden oder Narbenbehandlungen. Der Schallkopf wird dabei meist mittels eines Kontaktgels ueber die betroffene Region gefuehrt, um die Schallwellen gleichmaessig zu uebertragen. Im Unterschied zu den elektrotherapeutischen Verfahren wie der Reizstrombehandlung nach Nummer 551 oder den hochfrequenten Kurzwellen- und Mikrowellenanwendungen nach den Nummern 548 und 549 beruht die Wirkung der Ultraschallbehandlung auf mechanischen Schwingungen und nicht auf elektrischen beziehungsweise elektromagnetischen Stroemen.

Gebühren und Steigerungssatz

44 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,56 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach4,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach6,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 539

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 539?

Die GOÄ-Ziffer 539 steht für „Ultraschallbehandlung“ und gehört zu Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 539?

Die GOÄ-Ziffer 539 ist mit 44 Punkten bewertet; das entspricht 2,56 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 539 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 4,62 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 539?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 539 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.