GOÄ-LexikonKapitel E: Physikalisch-medizinische Leistungen

GOÄ-Ziffer 530: Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung

Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 530 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung“ (Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen, Abschnitt IV. Hydrotherapie und Packungen). Sie ist mit 35 Punkten bewertet; das entspricht 2,04 € beim einfachen und 3,67 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 530 umfasst Kalt- oder Heisspackungen sowie die heisse Rolle, abgerechnet je Sitzung. Diese thermischen Anwendungen dienen je nach gewaehlter Temperatur unterschiedlichen Zielen: Heisspackungen und die heisse Rolle werden zur Muskelentspannung, Durchblutungsfoerderung und Schmerzlinderung bei chronischen Verspannungszustaenden eingesetzt, waehrend Kaltpackungen vor allem bei akuten Entzuendungen, Schwellungen oder nach Verletzungen zur Abschwellung und Schmerzreduktion dienen. Die heisse Rolle ist eine spezielle Technik, bei der aufgerolltes, heisses Frotteetuch punktuell und mit variablem Druck auf die Haut aufgebracht wird. Die Ziffer deckt alle diese Varianten einheitlich ab und wird je durchgefuehrter Sitzung berechnet, unabhaengig davon, ob Kaelte oder Waerme therapeutisch eingesetzt wird, solange die Anwendung als Packung oder Rolle im beschriebenen Sinn erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

35 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,04 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach3,67 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach5,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 530

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 530?

Die GOÄ-Ziffer 530 steht für „Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung“ und gehört zu Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 530?

Die GOÄ-Ziffer 530 ist mit 35 Punkten bewertet; das entspricht 2,04 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 530 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 3,67 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 530?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 530 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.