GOÄ-Lexikon › Kapitel E: Physikalisch-medizinische Leistungen
Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes
Die GOÄ-Ziffer 563 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes“ (Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen, Abschnitt VII. Lichttherapie). Sie ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen und 4,83 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 563 erfasst die Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes. Dabei wird ein einzelnes Hautfeld mittels einer Quarzlampe unter Druckapplikation bestrahlt, ein dermatologisches Bestrahlungsverfahren, das etwa bei umschriebenen Hautveränderungen zur gezielten lokalen Behandlung eingesetzt wird. Die Bestrahlung eines einzelnen Feldes grenzt die Leistung von Nummer 564 ab, bei der mehrere Felder in derselben Sitzung bestrahlt werden. Weitere Angaben zu Indikationen, Ausschlüssen oder besonderen Voraussetzungen enthält die Legende nicht, sodass die Leistung für jede Sitzung berechnet wird, in der genau ein Feld der beschriebenen Druckbestrahlung unterzogen wird. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Größe des bestrahlten Feldes, solange es sich um ein zusammenhängendes Areal handelt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,68 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,8-fach | 4,83 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 2,5-fach | 6,70 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 563 steht für „Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes“ und gehört zu Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 563 ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 4,83 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 563 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.