GOÄ-LexikonKapitel E: Physikalisch-medizinische Leistungen

GOÄ-Ziffer 558: Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung

Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 558 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung“ (Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen, Abschnitt VI. Elektrotherapie). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 12,59 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 558 erfasst die apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung. Dabei wird mittels spezieller isokinetischer Trainingsgeräte, die eine konstante Winkelgeschwindigkeit bei variablem Widerstand ermöglichen, gezielt Muskelkraft und -funktion trainiert beziehungsweise wiederhergestellt. Anwendung findet die Leistung insbesondere in der orthopädischen und unfallchirurgischen Rehabilitation, etwa nach Gelenkoperationen, Bandverletzungen oder längerer Immobilisation, wenn ein kontrolliertes, apparativ gesteuertes Krafttraining einzelner Muskelgruppen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Die isokinetische Steuerung unterscheidet die Leistung von einfachen Übungsbehandlungen ohne apparative Widerstandsregulierung. Abgerechnet wird die Leistung für jede durchgeführte Therapiesitzung einzeln, unabhängig von der Anzahl der dabei trainierten Muskelgruppen.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach12,59 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach17,49 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 558

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 558?

Die GOÄ-Ziffer 558 steht für „Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung“ und gehört zu Kapitel E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 558?

Die GOÄ-Ziffer 558 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 558 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 12,59 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 558?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 558 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.