GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 626: Rechtsherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und…

Rechtsherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle

Die GOÄ-Ziffer 626 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rechtsherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 626 vergütet den Rechtsherzkatheterismus einschließlich der zugehörigen Druckmessungen, oxymetrischen Untersuchungen sowie der fortlaufenden EKG- und Röntgenkontrolle während des Eingriffs. Angewendet wird die Leistung bei der invasiven kardiologischen Diagnostik, wenn Druckverhältnisse und Sauerstoffsättigung in den rechten Herzhöhlen und der Pulmonalstrombahn gemessen werden müssen, etwa zur Abklärung von Rechtsherzbelastung, pulmonaler Hypertonie oder Shuntvitien. Mit der Gebühr sind sämtliche im Rahmen der Katheteruntersuchung notwendigen Druck- und Sättigungsmessungen sowie die begleitende bildgebende und elektrokardiographische Überwachung abgegolten. Die amtliche Bestimmung legt fest, dass die Leistung je Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist, unabhängig davon, wie viele einzelne Messungen oder Katheterpositionen innerhalb dieser einen Untersuchungssitzung vorgenommen werden.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach134,06 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach204,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 626 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
  • Neben der Leistung nach Nummer 626 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 626 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 626

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 626?

Die GOÄ-Ziffer 626 steht für „Rechtsherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 626?

Die GOÄ-Ziffer 626 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 626 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 626?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 626 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.