GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 628: Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen…

Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen – einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle – im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360

Die GOÄ-Ziffer 628 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen – einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle – im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 628 erfasst den kombinierten Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle, wenn rechts- und linksseitige Herzkatheteruntersuchung im zeitlichen Zusammenhang, also in derselben Sitzung, durchgeführt werden. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine kombinierte Diagnostik beider Herzhälften erforderlich ist, etwa zur umfassenden hämodynamischen Abklärung komplexer Vitien oder kombinierter Druck- und Sättigungsverhältnisse. Mit der Gebühr sind die Messungen an beiden Herzseiten in einer Untersuchungseinheit abgegolten, sodass sie eine kombinierte Alternative zu den getrennten Leistungen nach Nummer 626 und 627 darstellt, wenn beide Eingriffe im selben Sitzungszusammenhang erfolgen. Die amtliche Bestimmung schreibt vor, dass die Leistung je Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist, unabhängig von der Anzahl der Messvorgänge.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach107,25 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach163,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
  • Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 628 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 628

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 628?

Die GOÄ-Ziffer 628 steht für „Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen – einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle – im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 628?

Die GOÄ-Ziffer 628 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 628 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 628?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 628 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.