GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 651: Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch…

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

Die GOÄ-Ziffer 651 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 253 Punkten bewertet; das entspricht 14,75 € beim einfachen und 33,92 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 651 beschreibt die elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe, auch gegebenenfalls nach Belastung, mit Extremitäten- und Brustwandableitungen in mindestens neun Ableitungen. Die Leistung wird angewendet, wenn ein vollständiges Standard-Ruhe-EKG erstellt werden soll, etwa im Rahmen der kardiologischen Basisdiagnostik, der Abklärung von Herzrhythmusstörungen, Erregungsleitungsstörungen oder ischämischen Veränderungen. Erfasst werden sowohl die Extremitätenableitungen als auch die Brustwandableitungen, wodurch ein umfassendes Bild der elektrischen Herzaktivität in mindestens neun Ableitungen entsteht. Im Unterschied zur gezielten Rhythmus-EKG-Untersuchung nach Nummer 650 handelt es sich hier um die vollständige, standardisierte Ableitungstechnik, wie sie regelhaft bei der kardiologischen Erstuntersuchung oder als Routinekontrolle eingesetzt wird. Die amtliche Bestimmung schließt eine gleichzeitige Berechnung mit den Nummern 650, 652 und 653 aus.

Gebühren und Steigerungssatz

253 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,75 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach33,92 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach51,61 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 651 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 651

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 651?

Die GOÄ-Ziffer 651 steht für „Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 651?

Die GOÄ-Ziffer 651 ist mit 253 Punkten bewertet; das entspricht 14,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 651 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,92 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 651?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 651 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.