GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 623: Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z. B. der…

Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z. B. der Brustdrüse) mittels Flüssig-Kristall-Thermographie (Plattenthermographie) einschließlich der notwendigen Aufnahmen

Die GOÄ-Ziffer 623 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z. B. der Brustdrüse) mittels Flüssig-Kristall-Thermographie (Plattenthermographie) einschließlich der notwendigen Aufnahmen“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen und 18,77 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 623 vergütet die Temperaturmessung an der Hautoberfläche mittels Flüssig-Kristall-Thermographie, auch Plattenthermographie genannt, bei der temperaturempfindliche Flüssigkristallfolien direkt auf die Haut aufgelegt werden und Temperaturunterschiede durch Farbumschläge sichtbar machen. In der Praxis wird das Verfahren vor allem zur Untersuchung der Brustdrüse eingesetzt, um Temperaturmuster zu erfassen, die auf entzündliche oder proliferative Prozesse hinweisen können. Die amtliche Bestimmung schränkt die Berechnung der Leistung für die Anwendung an der Brustdrüse jedoch auf bestimmte Voraussetzungen ein, sodass die Ziffer nicht für jede Temperaturmessung der Brust unabhängig vom klinischen Anlass abgerechnet werden kann. Die Leistung schließt die notwendigen Vorbereitungen der Untersuchung mit ein. Gegenüber der elektronischen Infrarotmessung nach Nummer 624 handelt es sich um ein einfacheres, plattenbasiertes Kontaktverfahren ohne elektronische Bildverarbeitung.

Gebühren und Steigerungssatz

140 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,16 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach18,77 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach28,56 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 623 zur Temperaturmessung an der Hautoberfläche der Brustdrüse ist nur bei Vorliegen eines abklärungsbedürftigen mammographischen Röntgenbefundes berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 623 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 623

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 623?

Die GOÄ-Ziffer 623 steht für „Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z. B. der Brustdrüse) mittels Flüssig-Kristall-Thermographie (Plattenthermographie) einschließlich der notwendigen Aufnahmen“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 623?

Die GOÄ-Ziffer 623 ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 623 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 18,77 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 623?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 623 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.