GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 630: Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines…

Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle

Die GOÄ-Ziffer 630 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 908 Punkten bewertet; das entspricht 52,92 € beim einfachen und 121,73 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 630 vergütet den Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle. Die Leistung wird angewendet, wenn mittels eines ballonbestückten, mit dem Blutstrom in die Pulmonalarterie vorgleitenden dünnen Katheters (Einschwemmkatheter) Druckverhältnisse im rechten Herzen und der Lungenstrombahn gemessen werden, etwa zur hämodynamischen Überwachung ohne Notwendigkeit einer Röntgendurchleuchtung wie beim klassischen Rechtsherzkatheter. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass die Kosten für den Einschwemmkatheter selbst mit der Gebühr abgegolten sind und nicht gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen. Im Unterschied zur Ziffer 632, die zusätzlich oxymetrische Untersuchungen einschließt, beschränkt sich Nummer 630 auf reine Druckmessungen mit EKG-Kontrolle. Die Bestimmung regelt zudem ein Ausschlussverhältnis zu weiteren, im Zusammenhang stehenden Leistungen, die neben dieser Ziffer nicht gesondert abgerechnet werden können.

Gebühren und Steigerungssatz

908 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach52,92 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach121,73 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach185,24 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 630 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 630

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 630?

Die GOÄ-Ziffer 630 steht für „Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 630?

Die GOÄ-Ziffer 630 ist mit 908 Punkten bewertet; das entspricht 52,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 630 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 121,73 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 630?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 630 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.