GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 801: Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter…

Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung de r Bezugs- und/oder Kontaktperson

Die GOÄ-Ziffer 801 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung de r Bezugs- und/oder Kontaktperson“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 33,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 801 erfasst die eingehende psychiatrische Untersuchung, gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Angewendet wird sie, wenn ein Patient umfassend auf das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung hin untersucht wird, wobei bei Bedarf auch nahestehende Personen in die Anamnese- und Befunderhebung einbezogen werden, etwa wenn der Patient selbst nur eingeschränkt auskunftsfähig ist. Die Leistung bildet die vollständige psychiatrische Erstbeurteilung ab. Laut amtlicher Bestimmung sind neben der Leistung nach Nummer 801 die Leistungen nach den Nummern 4, 8, 715 bis 718, 825 und weitere nicht gesondert berechnungsfähig, da deren Leistungsinhalt bereits Bestandteil der eingehenden psychiatrischen Untersuchung ist und damit nicht zusätzlich vergütet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach33,52 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach51,00 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Neben der Leistung nach Nummer 801 sind die Leistungen nach den Nummern 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 801 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 801

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 801?

Die GOÄ-Ziffer 801 steht für „Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung de r Bezugs- und/oder Kontaktperson“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 801?

Die GOÄ-Ziffer 801 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 801 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 801?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 801 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.