GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 830: Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie…

Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen

Die GOÄ-Ziffer 830 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 10,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 830 vergütet die eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei Verdacht auf eine höhere kortikale Funktionsstörung, etwa nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder bei degenerativen Hirnerkrankungen, gezielt Sprache, Handlungsplanung, Lesen, Schreiben, Erkennen von Objekten, Personen oder Reizen sowie die Wahrnehmung des eigenen Körpers systematisch geprüft werden. Die Untersuchung dient der differenzierten Zuordnung neuropsychologischer Ausfälle zu bestimmten Hirnfunktionsstörungen und bildet damit eine eingehende, mehrere Teilbereiche umfassende klinisch-neuropsychologische Untersuchung ab, die über eine orientierende neurologische Basisuntersuchung deutlich hinausgeht. Typischer Anwendungsfall ist die differenzierte Abklärung neu aufgetretener kognitiver oder sprachlicher Defizite im Rahmen der neurologischen Diagnostik.

Gebühren und Steigerungssatz

80 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach16,32 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 830 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 830

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 830?

Die GOÄ-Ziffer 830 steht für „Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 830?

Die GOÄ-Ziffer 830 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 830 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 830?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 830 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.