GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung
Die GOÄ-Ziffer 652 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 445 Punkten bewertet; das entspricht 25,94 € beim einfachen und 59,66 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 652 erfasst die elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung mit mindestens neun Ableitungen in Ruhe und bei physikalisch definierter und dosierter Belastung. Die Leistung wird angewendet, wenn das EKG nicht nur in Ruhe, sondern kontinuierlich während einer standardisierten körperlichen Belastung, etwa auf dem Fahrradergometer, aufgezeichnet werden soll, um belastungsinduzierte Veränderungen der Erregungsrückbildung oder Rhythmusstörungen zu erfassen. In der Praxis kommt dieses Belastungs-EKG insbesondere bei der Abklärung einer koronaren Herzkrankheit oder zur Beurteilung der Belastbarkeit nach kardialen Ereignissen zum Einsatz. Die fortlaufende Registrierung während definierter, ansteigender Belastungsstufen unterscheidet diese Leistung von der reinen Ruhe-EKG-Untersuchung nach Nummer 651. Die amtliche Bestimmung schließt eine parallele Berechnung mit den übrigen EKG-Ziffern 650, 651 und 653 aus.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 25,94 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 59,66 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 90,78 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 652 steht für „Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 652 ist mit 445 Punkten bewertet; das entspricht 25,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 59,66 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 652 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.