GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 847: Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in…

Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer

Die GOÄ-Ziffer 847 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen und 6,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 847 vergütet übende Verfahren wie das autogene Training in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, mit einer Mindestdauer von 20 Minuten, abgerechnet je Teilnehmer. Sie kommt zur Anwendung, wenn dasselbe Übungsverfahren nicht einzeln, sondern gemeinsam mit bis zu elf weiteren Patienten in einer Gruppensitzung durchgeführt wird, wobei die Anleitung durch den Arzt für alle Teilnehmer gemeinsam erfolgt. Typischer Anwendungsfall ist die zeit- und ressourceneffiziente Vermittlung von Entspannungstechniken in Gruppenform, etwa im Rahmen psychosomatischer oder psychotherapeutischer Behandlungsprogramme. Die Begrenzung auf höchstens zwölf Teilnehmer und die Abrechnung je Teilnehmer unterscheiden 847 von der Einzelbehandlung nach Ziffer 846, wobei beide Ziffern dieselbe Mindestdauer von 20 Minuten voraussetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

45 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,62 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach6,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach9,18 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 847 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 847

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 847?

Die GOÄ-Ziffer 847 steht für „Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 847?

Die GOÄ-Ziffer 847 ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 847 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 847?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 847 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.