GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 855: Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z. B.…

Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z. B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt

Die GOÄ-Ziffer 855 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z. B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 722 Punkten bewertet; das entspricht 42,08 € beim einfachen und 96,79 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 855 vergütet die Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren, etwa des Rorschach-Tests oder des Thematischen Apperzeptionstests (TAT), mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Sie kommt zur Anwendung, wenn zur psychologischen beziehungsweise psychiatrischen Diagnostik ein oder mehrere projektive Verfahren eingesetzt werden, bei denen der Patient auf mehrdeutiges Bildmaterial reagiert und diese Reaktionen strukturiert erfasst und ausgewertet werden, um Rückschlüsse auf Persönlichkeitsstruktur, unbewusste Konflikte oder psychische Auffälligkeiten zu ziehen. Die schriftliche Aufzeichnung der Testdurchführung und -auswertung ist Voraussetzung für die Berechnung. Die Angabe „insgesamt" zeigt an, dass die Leistung unabhängig von der Anzahl der im Rahmen dieser Testdiagnostik eingesetzten projektiven Verfahren nur einmal je Untersuchungsanlass abgerechnet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

722 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach42,08 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach96,79 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach147,29 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 855

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 855?

Die GOÄ-Ziffer 855 steht für „Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z. B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 855?

Die GOÄ-Ziffer 855 ist mit 722 Punkten bewertet; das entspricht 42,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 855 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 96,79 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 855?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 855 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.