GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 831: Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung…

Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen

Die GOÄ-Ziffer 831 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 10,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 831 erfasst die vegetative Funktionsdiagnostik, auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden wie dem Minor-Test, einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen. Sie wird eingesetzt, wenn Funktionsstörungen des vegetativen Nervensystems, etwa Schweißsekretionsstörungen oder autonome Dysregulationen, mittels gezielter Provokation geprüft werden sollen. Der Minor-Test dient dabei etwa dem Nachweis gestörter Schweißsekretion durch Auftragen einer Jod-Stärke-Lösung und anschließende pharmakologische oder thermische Stimulation. Die Leistung umfasst sowohl die Durchführung der Testmethode selbst, einschließlich notwendiger Wärmeanwendungen oder Injektionen zur Provokation, als auch die Auswertung der ausgelösten vegetativen Reaktion. Typischer Anwendungsfall ist die Abklärung autonomer Funktionsstörungen im Rahmen neurologischer Erkrankungen, etwa bei Verdacht auf eine autonome Neuropathie.

Gebühren und Steigerungssatz

80 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach16,32 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 831

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 831?

Die GOÄ-Ziffer 831 steht für „Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 831?

Die GOÄ-Ziffer 831 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 831 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 831?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 831 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.