GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 829: Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden…

Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie

Die GOÄ-Ziffer 829 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 21,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 829 erfasst die sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden, gegebenenfalls einschließlich der Bestimmung von Rheobase und Chronaxie. Sie wird angewendet, wenn die Leitfähigkeit sensibler Nervenfasern mittels nicht-invasiver, auf die Haut aufgebrachter Elektroden gemessen werden soll, um periphere Nervenschädigungen, etwa bei Polyneuropathien oder Nervenkompressionssyndromen, elektrophysiologisch zu objektivieren. Die zusätzliche Bestimmung von Rheobase und Chronaxie erlaubt eine genauere Einschätzung der Erregbarkeit und des Schädigungsgrades des untersuchten Nervs. Von Ziffer 840 unterscheidet sich 829 durch die Ableittechnik: Während 829 mit Oberflächenelektroden arbeitet, erfolgt die Untersuchung nach 840 mit Nadelelektroden, was bei tiefer liegenden oder schwerer zugänglichen Nerven oder bei Bedarf einer präziseren Ableitung eingesetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach21,45 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach32,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 829 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 829

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 829?

Die GOÄ-Ziffer 829 steht für „Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 829?

Die GOÄ-Ziffer 829 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 829 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 21,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 829?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 829 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.