GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 827a: Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von…

Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung

Die GOÄ-Ziffer 827a steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 950 Punkten bewertet; das entspricht 55,37 € beim einfachen und 127,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 827a erfasst die Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer, einschließlich der kontinuierlichen Aufzeichnung und der anschließenden Auswertung. Sie wird angewendet, wenn eine einmalige Standard-EEG-Ableitung nach Ziffer 827 nicht ausreicht, etwa weil seltene anfallsverdächtige Ereignisse, nächtliche Anfälle oder intermittierende Veränderungen der Hirnaktivität erfasst werden sollen, die sich nur über einen längeren, mehrstündigen Zeitraum zeigen. Typischer Einsatzbereich ist die ambulante Langzeit-EEG-Diagnostik bei Epilepsieverdacht oder zur Anfallsklassifikation, bei der der Patient über den geforderten Mindestzeitraum von 18 Stunden ein tragbares Ableitgerät trägt. Die Leistung deckt sowohl die technische Aufzeichnung über diesen Zeitraum als auch die nachfolgende ärztliche Auswertung der aufgezeichneten Daten ab und ist durch die Mindestdauer klar von der kurzen Standardableitung nach 827 abgegrenzt.

Gebühren und Steigerungssatz

950 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach55,37 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach127,36 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach193,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 827a

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 827a?

Die GOÄ-Ziffer 827a steht für „Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 827a?

Die GOÄ-Ziffer 827a ist mit 950 Punkten bewertet; das entspricht 55,37 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 827a beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 127,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 827a?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 827a keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.