GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5489: Positr onen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender…

Positr onen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen 2. Therapeutische Leistungen(Anwendung offener Radionuklide)

Die GOÄ-Ziffer 5489 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Positr onen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen 2. Therapeutische Leistungen(Anwendung offener Radionuklide)“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt II. Nuklearmedizin). Sie ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen und 786,88 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung, gegebenenfalls einschließlich der Darstellung in mehreren Ebenen. Sie wird angewendet, wenn über die reine bildliche Darstellung nach Nummer 5488 hinaus eine rechnerische Quantifizierung der erfassten Stoffwechselaktivität erforderlich ist, etwa zur exakten Verlaufsbeurteilung einer Tumorerkrankung oder zur objektivierten Einschätzung einer Stoffwechselveränderung im Zeitverlauf. Die zusätzliche quantifizierende Berechnung unterscheidet diese Leistung von der einfachen PET-Bildgebung und rechtfertigt den eigenständigen Ansatz dieser Ziffer, wenn die klinische Fragestellung eine über die reine visuelle Beurteilung hinausgehende zahlenmäßige Auswertung der Befunde notwendig macht.

Gebühren und Steigerungssatz

7500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach437,15 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach786,88 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach1.092,89 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Rechtsprechung zur GOÄ-Ziffer 5489

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5489

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5489?

Die GOÄ-Ziffer 5489 steht für „Positr onen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen 2. Therapeutische Leistungen(Anwendung offener Radionuklide)“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5489?

Die GOÄ-Ziffer 5489 ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5489 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 786,88 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5489?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5489 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.