GOÄ-Lexikon › Rechtsprechung › III ZR 416/02
Entscheidung des Bundesgerichtshofs, III. Zivilsenat, zur Gebührenordnung für Ärzte — vom Gericht als Leitsatzentscheidung veröffentlicht.
Zur Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomographie (PET) in Fällen, in denen mehrere Organe oder Körperregionen untersucht werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, amtlicher Leitsatz (gemeinfrei nach § 5 UrhG).
Die Entscheidung zitiert diese Nummern des GOÄ-Gebührenverzeichnisses — jeweils mit Legende, Gebührentabelle und Abrechnungsbestimmungen im Lexikon:
Abrechnungsregeln automatisch berücksichtigen
catalys kodiert GOÄ-Ziffern aus dem Befund und prüft Rechnungen gegen Ausschlussregeln und Abrechnungsbestimmungen, bevor sie rausgehen.
Automatisiert aus der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs zusammengestellt, ohne Gewähr. Kein Ersatz für Rechtsberatung; maßgeblich ist der Volltext der Entscheidung.