GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 857: Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen…

Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt

Die GOÄ-Ziffer 857 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 116 Punkten bewertet; das entspricht 6,76 € beim einfachen und 15,55 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 857 vergütet die Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen, etwa Fragebogentests nach Eysenck, MPQ oder MPI, den Raven-Test oder den Sceno-Test. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Unterschied zu den umfassenden standardisierten Intelligenz- und Entwicklungstests nach Ziffer 856 ein orientierendes, weniger aufwendiges Testverfahren zur groben Einschätzung von Persönlichkeitsmerkmalen, kognitiven Fähigkeiten oder psychischer Belastung eingesetzt wird. Typischer Anwendungsfall ist der Einsatz solcher Kurztests als ergänzendes diagnostisches Hilfsmittel in der psychiatrischen oder psychologischen Untersuchung. Nach der amtlichen Bestimmung sind neben Ziffer 857 die Leistungen nach den Nummern 71 und 717 nicht berechnungsfähig, sodass diese Untersuchungsleistungen nicht zusätzlich neben der orientierenden Testdiagnostik angesetzt werden dürfen.

Gebühren und Steigerungssatz

116 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,76 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach15,55 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach23,66 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Neben der Leistung nach Nummer 857 sind die Leistungen nach den Nummern 71 und 717 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 857 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 857

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 857?

Die GOÄ-Ziffer 857 steht für „Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 857?

Die GOÄ-Ziffer 857 ist mit 116 Punkten bewertet; das entspricht 6,76 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 857 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 15,55 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 857?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 857 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.