GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z. B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang
Die GOÄ-Ziffer 717 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z. B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 110 Punkten bewertet; das entspricht 6,41 € beim einfachen und 14,75 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 717 bildet die Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind ab, etwa hinsichtlich Sprechvermögen, Sprachverständnis und Sozialverhalten, nach standardisierten Methoden. Angewendet wird die Leistung, wenn mittels anerkannter Testverfahren gezielt die sprachliche und soziale Entwicklung eines Kleinkindes untersucht wird, beispielsweise bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsverzögerung oder Auffälligkeiten im Sozialverhalten. Sie ergänzt Nummer 716, die die funktionelle Entwicklung eher in den Bereichen Bewegung und Wahrnehmung bei jüngeren Kindern erfasst, sodass beide Nummern unterschiedliche funktionelle Schwerpunkte derselben Altersgruppe abdecken. Werden beide Leistungen im Rahmen derselben Untersuchung nebeneinander erbracht, ist die in Nummer 718 vorgesehene Höchstwertregelung zu beachten, die die Gesamtvergütung bei gleichzeitiger Berechnung von 716 und 717 begrenzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,41 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 14,75 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 22,44 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 717 steht für „Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z. B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 717 ist mit 110 Punkten bewertet; das entspricht 6,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 14,75 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 717 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.