GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 717: Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z.…

Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z. B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang

Die GOÄ-Ziffer 717 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z. B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 110 Punkten bewertet; das entspricht 6,41 € beim einfachen und 14,75 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 717 bildet die Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind ab, etwa hinsichtlich Sprechvermögen, Sprachverständnis und Sozialverhalten, nach standardisierten Methoden. Angewendet wird die Leistung, wenn mittels anerkannter Testverfahren gezielt die sprachliche und soziale Entwicklung eines Kleinkindes untersucht wird, beispielsweise bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsverzögerung oder Auffälligkeiten im Sozialverhalten. Sie ergänzt Nummer 716, die die funktionelle Entwicklung eher in den Bereichen Bewegung und Wahrnehmung bei jüngeren Kindern erfasst, sodass beide Nummern unterschiedliche funktionelle Schwerpunkte derselben Altersgruppe abdecken. Werden beide Leistungen im Rahmen derselben Untersuchung nebeneinander erbracht, ist die in Nummer 718 vorgesehene Höchstwertregelung zu beachten, die die Gesamtvergütung bei gleichzeitiger Berechnung von 716 und 717 begrenzt.

Gebühren und Steigerungssatz

110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,41 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach14,75 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach22,44 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 717 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 717

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 717?

Die GOÄ-Ziffer 717 steht für „Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z. B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 717?

Die GOÄ-Ziffer 717 ist mit 110 Punkten bewertet; das entspricht 6,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 717 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 14,75 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 717?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 717 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.