GOÄ-Lexikon › Kapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Perkut ane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff
Die GOÄ-Ziffer 5348 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Perkut ane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 3800 Punkten bewertet; das entspricht 221,49 € beim einfachen und 398,69 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 5348 vergütet die perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien einschließlich der dabei erforderlichen Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) und beschreibt damit die klassische Ballonangioplastie einer verengten oder verschlossenen Herzkranzarterie im Rahmen einer Herzkatheterintervention. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Koronarstenose oder ein Koronarverschluss mittels Ballonkatheter aufgedehnt und wiedereröffnet wird, um die Durchblutung des betroffenen Herzmuskelareals wiederherzustellen. Die Leistung schließt die begleitende bildgebende Kontrolle über Kontrastmittel und Durchleuchtung bereits ein, sodass diese nicht zusätzlich gesondert berechnet wird. Die amtliche Bestimmung stellt zudem klar, dass neben Nummer 5348 die Leistungen der Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig sind, da sie inhaltlich bereits Bestandteil dieser Interventionsleistung sind.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 221,49 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,8-fach | 398,69 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 2,5-fach | 553,73 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 5348 steht für „Perkut ane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 5348 ist mit 3800 Punkten bewertet; das entspricht 221,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 398,69 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 5348 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.