GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5351: Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den…

Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 – bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde

Die GOÄ-Ziffer 5351 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 – bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 52,46 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5351 vergütet die Lysebehandlung, sei es als eigenständige Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348, sofern die Lysedauer mehr als eine Stunde beträgt. Sie beschreibt die medikamentöse Auflösung eines Gefäßverschlusses durch lokale Applikation eines Thrombolytikums über einen liegenden Katheter und kommt zur Anwendung, wenn ein akuter arterieller oder venöser Verschluss durch medikamentöse Lyse statt oder ergänzend zu einer mechanischen Rekanalisation behandelt wird. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Behandlung tatsächlich länger als eine Stunde dauert; kürzere Lysebehandlungen erfüllen die Leistungslegende nicht. Erfolgt die Lyse ergänzend im Zusammenhang mit einer der genannten Grundleistungen, wird sie zusätzlich zu dieser berechnet, nicht anstelle.

Gebühren und Steigerungssatz

500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,14 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach52,46 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach72,86 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5351

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5351?

Die GOÄ-Ziffer 5351 steht für „Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 – bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5351?

Die GOÄ-Ziffer 5351 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5351 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 52,46 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5351?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5351 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.