GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5170: Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen…

Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen und/oder Pankreasgängen

Die GOÄ-Ziffer 5170 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen und/oder Pankreasgängen“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 41,97 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5170 erfasst die Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen und/oder Pankreasgängen. Sie wird angewendet, wenn eine radiologische Darstellung der Gallenwege, der Gallenblase oder der Ausführungsgänge der Bauchspeicheldrüse mittels Kontrastmittel erforderlich ist, etwa zur Abklärung von Gallensteinen, Gallengangsstenosen oder Veränderungen des Pankreasgangsystems. Die Leistung deckt dabei je nach klinischer Fragestellung eines, mehrere oder alle der genannten Organsysteme ab, ohne dass für jede Kombination eine eigene Ziffer erforderlich wäre. Sie wird unabhängig davon angesetzt, ob nur die Gallenblase, nur die Gallenwege, nur die Pankreasgänge oder eine Kombination dieser Strukturen dargestellt wird, solange die Untersuchung mittels Kontrastmittel erfolgt und der Abklärung dieser hepatobiliären beziehungsweise pankreatischen Strukturen dient.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach41,97 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach58,29 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 5170 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5170

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5170?

Die GOÄ-Ziffer 5170 steht für „Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen und/oder Pankreasgängen“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5170?

Die GOÄ-Ziffer 5170 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5170 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 41,97 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5170?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5170 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.