GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5167: Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane…

Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane – einschließlich Durchleuchtung(en)

Die GOÄ-Ziffer 5167 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane – einschließlich Durchleuchtung(en)“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 104,92 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5167 erfasst die Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane, einschließlich Durchleuchtung(en). Sie wird angewendet, wenn eine funktionelle Darstellung des Beckenbodens und des Enddarms während des Stuhlgangs erforderlich ist, etwa bei Verdacht auf eine Rektozele, eine Intussuszeption oder eine Beckenbodeninsuffizienz mit Entleerungsstörung. Vor der eigentlichen Untersuchung werden benachbarte Hohlorgane, etwa Blase, Scheide oder Dünndarm, mit Kontrastmittel markiert, um ihre Lagebeziehung zum Enddarm während des Defäkationsvorgangs beurteilen zu können. Die Untersuchung erfolgt unter Durchleuchtung, wobei der Vorgang der Stuhlentleerung in Echtzeit dargestellt wird. Sie unterscheidet sich damit von den übrigen Kontrastuntersuchungen des Dickdarms durch ihren funktionellen, auf die Entleerungsdynamik gerichteten Untersuchungsansatz.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach104,92 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach145,72 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5167

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5167?

Die GOÄ-Ziffer 5167 steht für „Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane – einschließlich Durchleuchtung(en)“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5167?

Die GOÄ-Ziffer 5167 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5167 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 104,92 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5167?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5167 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.