GOÄ-LexikonKapitel D: Anästhesieleistungen

GOÄ-Ziffer 463: Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede…

Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde

Die GOÄ-Ziffer 463 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde“ (Kapitel D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 348 Punkten bewertet; das entspricht 20,28 € beim einfachen und 46,65 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 463 ist die Zeitzuschlagsziffer zur Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation nach Ziffer 462 und wird für jede über die erste Stunde hinaus angefangene weitere halbe Stunde in Ansatz gebracht. Sie findet Anwendung bei Operationen, die länger als eine Stunde dauern und während derer die Atemwege durchgehend über den Tubus gesichert bleiben, etwa bei ausgedehnten viszeral-, orthopädisch- oder neurochirurgischen Eingriffen. Der Ansatz erfolgt fortlaufend für jeden angefangenen weiteren Halbstundenabschnitt, solange die intubierte Narkose fortdauert. Sie wird stets zusätzlich zur Grundziffer 462 und nicht für sich allein abgerechnet. Das entsprechende Pendant bei Maskennarkose mit Gerät ist Ziffer 461; die Unterscheidung liegt allein in der Art der Atemwegssicherung, nicht in der Dauer selbst.

Gebühren und Steigerungssatz

348 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach20,28 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach46,65 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach70,99 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 463 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 463

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 463?

Die GOÄ-Ziffer 463 steht für „Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde“ und gehört zu Kapitel D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 463?

Die GOÄ-Ziffer 463 ist mit 348 Punkten bewertet; das entspricht 20,28 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 463 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 46,65 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 463?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 463 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.