GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1728: Katheterisierung der Harnblase beim Mann

Katheterisierung der Harnblase beim Mann

Die GOÄ-Ziffer 1728 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Katheterisierung der Harnblase beim Mann“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 59 Punkten bewertet; das entspricht 3,44 € beim einfachen und 7,91 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die Katheterisierung der Harnblase beim Mann ab, also das Einführen eines Einmalkatheters über die Harnröhre zur Entleerung der Blase. Typische Indikationen sind die akute oder chronische Harnretention, die Gewinnung einer sterilen Urinprobe oder die Bestimmung der Restharnmenge im Rahmen der urologischen Diagnostik. Erfasst wird der einmalige Katheterisierungsvorgang selbst, ohne anschließende Spülung oder Medikamenteninstillation, die gegebenenfalls gesondert nach Nummer 1729 zu berechnen ist. Wird im Anschluss ein Verweilkatheter belassen, ist stattdessen Nummer 1732 einschlägig, welche die Katheterisierung als Teilschritt der Verweilkatheteranlage mit umfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

59 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,44 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach7,91 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach12,04 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1728 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1728

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1728?

Die GOÄ-Ziffer 1728 steht für „Katheterisierung der Harnblase beim Mann“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1728?

Die GOÄ-Ziffer 1728 ist mit 59 Punkten bewertet; das entspricht 3,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1728 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,91 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1728?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1728 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.