GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Spül ung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation von Arzneimitteln – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula
Die GOÄ-Ziffer 1729 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spül ung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation von Arzneimitteln – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 104 Punkten bewertet; das entspricht 6,06 € beim einfachen und 13,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst die Spülung der Harnblase beim Mann und/oder die Instillation von Arzneimitteln, einschließlich der dafür erforderlichen Katheterisierung und gegebenenfalls einer begleitenden Ausspülung. Angewendet wird sie etwa bei blutigem Urin mit Koagelbildung, zur lokalen medikamentösen Therapie der Blasenschleimhaut oder zur postoperativen Spülbehandlung. Die Katheterisierung selbst ist als notwendiger Zwischenschritt bereits mit abgegolten und daher nicht zusätzlich nach Nummer 1728 zu berechnen. Im Unterschied zur einfachen Katheterisierung liegt der Schwerpunkt dieser Leistung auf dem eigentlichen Spül- beziehungsweise Instillationsvorgang, der über das bloße Legen und Entfernen eines Einmalkatheters deutlich hinausgeht.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,06 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 13,94 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 21,22 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1729 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:
Die GOÄ-Ziffer 1729 steht für „Spül ung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation von Arzneimitteln – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1729 ist mit 104 Punkten bewertet; das entspricht 6,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1729 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.