GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1722: Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation

Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation

Die GOÄ-Ziffer 1722 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst den Verschluss einer Harnröhrenfistel mittels plastischer Operation, also unter Verwendung von Gewebeverschiebung, Lappenplastiken oder mehrschichtiger Rekonstruktion, im Unterschied zur einfachen Naht nach Nummer 1721. Angewendet wird sie bei größeren, rezidivierenden oder narbig veränderten Fisteln, bei denen eine direkte Naht keinen sicheren Verschluss verspricht und zusätzliches, gut durchblutetes Gewebe zur Deckung herangezogen werden muss. Solche Situationen entstehen etwa nach mehrfachen Voroperationen, ausgedehnter Fistelanlage am Damm oder komplizierten Traumafolgen. Die höhere Komplexität und der größere operative Aufwand rechtfertigen die Abgrenzung zur einfachen Naht und die eigenständige Berechnung dieser Ziffer.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1722

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1722?

Die GOÄ-Ziffer 1722 steht für „Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1722?

Die GOÄ-Ziffer 1722 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1722 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1722?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1722 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.