GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1730: Katheterisierung der Harnblase bei der Frau

Katheterisierung der Harnblase bei der Frau

Die GOÄ-Ziffer 1730 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Katheterisierung der Harnblase bei der Frau“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 37 Punkten bewertet; das entspricht 2,16 € beim einfachen und 4,96 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Katheterisierung der Harnblase bei der Frau, angewendet etwa zur Behebung eines Harnverhalts, zur sterilen Uringewinnung oder zur Restharnbestimmung. Die amtliche Bestimmung stellt jedoch klar, dass eine Harnblasenkatheterisierung, die lediglich ausgeführt wird, um eine gynäkologische Untersuchung zu ermöglichen, nicht eigenständig nach dieser Ziffer berechnet werden darf, sondern als unselbstständiger Teil der betreffenden gynäkologischen Leistung gilt. Die Ziffer ist also nur dann einschlägig, wenn die Katheterisierung einem eigenständigen urologischen Zweck dient und nicht nur vorbereitender Hilfsschritt einer anderen, bereits die Blasenentleerung einschließenden Untersuchung ist.

Gebühren und Steigerungssatz

37 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,16 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach4,96 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach7,55 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Wird eine Harnblasenkatheterisierung lediglich ausgeführt, um eine gynäkologische Untersuchung nach Nummer 7 zu erleichtern, so ist sie neben der Leistung nach Nummer 7 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1730 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1730

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1730?

Die GOÄ-Ziffer 1730 steht für „Katheterisierung der Harnblase bei der Frau“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1730?

Die GOÄ-Ziffer 1730 ist mit 37 Punkten bewertet; das entspricht 2,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1730 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 4,96 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1730?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 1730 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.