GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1409: Messung otoakustischer Emissionen

Messung otoakustischer Emissionen

Die GOÄ-Ziffer 1409 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Messung otoakustischer Emissionen“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1409 bildet die Messung otoakustischer Emissionen ab, ein Verfahren, bei dem vom Innenohr selbst erzeugte, sehr leise Schallsignale gemessen werden, um die Funktion der äußeren Haarzellen der Cochlea zu überprüfen. Die Untersuchung wird angewendet zur objektiven Hörprüfung, etwa im Neugeborenen- und Kleinkindscreening, zur Verlaufskontrolle bei ototoxischer Medikation oder zur ergänzenden Abklärung einer Innenohrschwerhörigkeit, da sie ohne aktive Mitarbeit des Patienten auskommt und rasch durchführbar ist. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass die Leistung nach Nummer 1409 neben bestimmten anderen Leistungen desselben Untersuchungskomplexes nicht gesondert berechnet werden kann, wenn diese im gleichen Zusammenhang bereits erbracht wurden.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach53,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach81,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 1409 ist neben den Leistungen nach den Nummern 82 bis 829 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1409 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1409

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1409?

Die GOÄ-Ziffer 1409 steht für „Messung otoakustischer Emissionen“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1409?

Die GOÄ-Ziffer 1409 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1409 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1409?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 1409 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.